4-jähriges Kind angefahren – Polizei muss massiven Streit zwischen 80 Personen schlichten

Hagen (ots)

Zu einer körperlichen Auseinandersetzung und massiven verbalen Streitigkeiten zwischen rund 80 Männern und Frauen ist es am Sonntag (21.06.2020) nach einem Verkehrsunfall mit einem Kind in der Taubenstraße gekommen.

Gegen 16.30 Uhr befuhr ein 19-jähriger Mann mit seinem PKW die Taubenstraße. Nach derzeitigem Ermittlungsstand trat plötzlich ein vierjähriges Mädchen zwischen zwei geparkten Fahrzeugen auf die Straße. Trotz eines sofort eingeleiteten Ausweichmanövers des Autofahrers kam es zu einem Zusammenprall. Das Mädchen wurde hierbei kurz von dem PKW aufgeladen und im Anschluss auf die Straße geschleudert. Hier blieb es schwerverletzt liegen. Der 19-Jährige und sein Beifahrer leisteten sofort Erste Hilfe. Nur kurze Zeit später trafen zahlreiche Familienangehörige der Vierjährigen, wie auch Familienangehörige des Opel-Fahrers an der Unfallstelle ein. Diese gerieten in massiven Streit und es standen sich rund 80 Personen in aggressiver und schreiender Art und Weise gegenüber. Auch der 23-jährige Vater des Mädchens erschien an der Unfallstelle. In der irrigen Annahmen es handle sich um den Unfallfahrer, riss er dessen 21-jährigen Beifahrer vom Beifahrersitz des Opel, warf ihn zu Boden und schlug ihm mit der Faust ins Gesicht. Hierbei und bei der im Anschluss folgenden Rangelei verletzte dieser sich leicht. Zahlreiche Polizisten waren nötig, um die gesamte Situation wieder zu beruhigen. Die Vierjährige wurde durch den Rettungsdienst erstversorgt und im Anschluss in ein Hagener Krankenhaus gebracht. Das Verkehrskommissariat ermittelt derzeit den genauen Unfallhergang. Gegen den 23-jährigen Vater des Kindes wird wegen Körperverletzung ermittelt.

Kurz nach Einlieferung der Vierjährigen ins Krankenhaus war der Einsatz der Polizei erneut notwendig. Einige Familienangehörige des kleinen Mädchens störten durch ihr Verhalten im Krankenhaus die ärztliche Behandlung. Daraufhin mussten insgesamt fünf Personen durch die Polizei des Krankenhauses verwiesen und die Eltern zur Mäßigung ihres Verhaltens aufgefordert werden. (ts)

Textquelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/4630120

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